Kosten

Kostenübernahme

Wir sind als psychologische Psychotherapeuten mit dem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung eingetragen.
Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung richten sich für privat Versicherte nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Fragen zur Kostenübernahme aufkommen – wir freuen uns über Ihren Anruf und Ihre Nachricht.

In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften übernommen. Die Regelungen variieren dennoch stark bei privaten Krankenversicherungen. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem ersten Termin mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und die genauen Vertragsbedingungen zu erfragen. Es ist ratsam, sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Gerne können Sie auch eine ambulante psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler*in wahrnehmen. Auch hier erfolgt die Abrechnung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Mit Beginn der Behandlung werden die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie in einem Behandlungsvertrag festgehalten.

Falls Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Wir sind als psychologische Psychotherapeuten mit dem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung eingetragen.
Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung richten sich für privat Versicherte nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Fragen zur Kostenübernahme aufkommen – wir freuen uns über Ihren Anruf und Ihre Nachricht.

PRIVATVERSICHERT

In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften übernommen. Die Regelungen variieren dennoch stark bei privaten Krankenversicherungen. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem ersten Termin mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und die genauen Vertragsbedingungen zu erfragen. Es ist ratsam, sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

SELBSTZAHLER*IN

Gerne können Sie auch eine ambulante psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler*in wahrnehmen. Auch hier erfolgt die Abrechnung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Mit Beginn der Behandlung werden die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie in einem Behandlungsvertrag festgehalten.

Falls Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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